Aktuell sind wir an der Umsetzung der Änderungen aufgrund der neuen Swissdec-Version 5.3.
Grenzgänger Frankreich:
Neu müssen unsere Kunden jährlich (ab 01.01.2026 für die Periode 01.01.2025 - 31.12.2025) eine Jahres-Deklaration für Arbeitnehmende mit Ansässigkeit in Frankreich und gewöhnlichem Arbeitsort in der Schweiz via ELM senden. Diese Meldung erfolgt zusätzlich zur bisherigen Grenzgänger-Meldung. Es wird auf der Personalkarte & -liste ein neues Feld
ergänzt, in welchem der Arbeitgebende den Prozentsatz der Telearbeit erfassen muss. Der Prozentsatz darf 40% (96 von 240 Tagen bei 100% Beschäftigung) nicht übersteigen und wird immer auf ein Kalenderjahr betrachtet.
Weiter müssen die Arbeitgebenden neu die Anzahl Tage (immer pro Kalenderjahr betrachtet) folgender Werte überwachen:
- Geschäftsreisetage in Frankreich
- Geschäftsreisetage in Drittstaaten
- Nichtrückkehrtage (Schweiz)
Diese Felder werden wir ebenfalls auf der Personalkarte & -liste ergänzen.
Bei unterjährigem Austritt muss der Arbeitgebende seinen französischen Grenzgängern eine Bestätigung mitgeben, auf welchen die vier oben aufgeführten Werte für das aktuelle Kalenderjahr ersichtlich sind. Diese Werte werden wir auf der Quellensteuer-Bestätigung ergänzen. Neu wird die Auswahl zur Verfügung stehen, ob nur die «normale» QST-Bestätigung und/oder die Grenzwerte der französischen Grenzgänger gedruckt werden sollen.
Grenzgänger Italien:
Bei den Grenzgängern aus Italien müssen künftig nicht mehr sämtliche betroffenen Mitarbeitende in der jährlichen Grenzgänger-Meldung (via ELM) übermittelt werden. Neu werden die Arbeitgebenden von der Steuerverwaltung angeschrieben und die zu übermittelnden Mitarbeitenden werden von der Steuerverwaltung bekannt gegeben. Es müssen somit nur diese Mitarbeitenden gemeldet werden. Dazu wird auf der Personalkarte & -liste ein neues Flag «Grenzgänger Italien» ergänzt und nur die markierten Mitarbeitenden werden in der Grenzgänger-Meldung für Italien berücksichtigt.