Quelle:
Richtlinien für Lohndatenverarbeitung, Version 5.0 - Swissdec
Weitere Erwerbstätigkeiten/Ersatzeinkünfte
Damit eine korrekte Quellensteuer-Berechnung möglich ist, muss im System erfasst werden, ob die Person einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgeht oder ob sie Ersatzeinkünfte hat (Taggelder, Teilinvaliditätsrenten usw.). Hat die quellensteuerpflichtige Person (qsP) eine weitere Erwerbstätigkeit ODER erhält sie Ersatzeinkünfte sind zusätzliche Angaben notwendig:
- Ist der Gesamtbeschäftigungsgrad aller zusätzlichen Erwerbstätigkeiten und Ersatzeinkünfte bekannt, wird der entsprechende Prozentsatz im System erfasst. Bei Ersatzeinkünften ist der Grad der Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität zu berücksichtigen.
- Wird das Gesamtbruttoeinkommen (Quellensteuer-Lohn) aller zusätzlichen Erwerbstätigkeiten und Ersatzeinkünfte durch die qsP offengelegt, ist es ausgehend vom Beschäftigungsgrad und dem Quellensteuer-Lohn in einen Prozentsatz umzurechnen.
- Ist weder der Gesamtbeschäftigungsgrad noch das Gesamtbruttoeinkommen bekannt, aber die qsP verfügt über einen Beschäftigungsgrad, werden im System keine zusätzlichen Daten erfasst. Für die Berechnung des Quellensteuer-Satzbestimmenden-Lohnes wird der QST-Lohn ausgehend vom Beschäftigungsgrad auf 100% (Defaultwert) umgerechnet. In der QST-Abrechnung wird nur der Beschäftigungsgrad übermittelt.
- Ist weder der Gesamtbeschäftigungsgrad noch das Gesamtbruttoeinkommen bekannt und kann für die qsP kein Beschäftigungsgrad bestimmt werden, werden im System neben dem Element 'andere Beschäftigungen' («OtherActivities») keine zusätzlichen Daten erfasst. Als QST-SB-Lohn gilt in diesem Fall der Medianlohn gemäss Quellensteuer-Tarifdatei.
Halbfamilie
Die QST-Tarifcodes H, P (für deutsche Grenzgänger) und U (für italienische Grenzgänger) kommen zur Anwendung für Alleinstehende, welche mit Kindern oder unterhaltspflichtigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben, für deren Unterhalt sie zur Hauptsache aufkommen (Halbfamilien).
Falls das Unternehmen eine*r Mitarbeitenden diesen Code zuweisen, sind zusätzliche Daten mitzuliefern, wie z.B. die Angabe, ob der/die qsP in einem Konkubinat lebt und das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht hat.
Werden diese Angaben nicht beigebracht, wird der/die Mitarbeitende mit den Tarifcodes A bzw. L (für deutsche Grenzgänger) bzw. R (für italienische Grenzgänger) abgerechnet (OHNE Kinderabzüge).
Angaben zum Ehepartner
Für den Ehepartner sind zukünftig weniger Informationen einzuholen. Wir stellen dazu ein WhitePaper in 6 Sprachen auf unserer Homepage zur Verfügung. Da die ELM-Übermittlung per 01.01.2021 noch mit dem bisherigen ELM-Standard 4.0 übermittelt wird, gibt es diesbezüglich noch keine Veränderungen in der Datenerhebung.