Die neuen kantonalen Quellensteuertarife 2024 sind in einer ersten Version vom publiziert und in SwissSalary 365 (SaaS-Cloud) oder SwissSalary NAV (onPremise) per Mausklick via Organisation aktualisierbar. 

 

 

Beachten Sie bitte, dass sich einzelne kantonale Quellensteuer-Tarife in den nächsten Wochen ändern können. Wir informieren Sie über Aktualisierungen sowohl via News-Eintrag im SwissSalary Rollencenter als auch via NEWS-Website

 

 

Hinweise Quellensteuertarife 2024: 

- Seit dem Jahr 2021 liefert jeder Kanton jährlich eine neue Tarif-Datei aus. 

- Die Aktualisierung der neuen Tarife erfolgt via Organisation, (siehe nachfolgende Beschreibung) sofern Sie die SwissSalary Version 5062.000 vom 08.11.2023 und/oder neuer importiert haben. Falls Sie sich noch auf einer älteren SwissSalary-Version befinden (<5062.000), kontaktieren Sie bitte Ihren Dynamics 365-Partner. 

- Bei onPremise Umgebungen können die Tarife ab SwissSalary Version 5061.100 via Store aktualisiert werden. 

- Die neuen Tarife 2024 müssen spätestens vor dem ersten Lohnlauf vom Januar 2024 installiert sein. 

 

 

Vorgehen Aktualisierung Quellensteuertarife 2024: 

- Unter «Verwaltung -> Organisation» werden die Quellensteuertarif-Zeilen mit dem Status "nicht aktuell" angezeigt. 

- Via «Store -> Alle Store Updates installieren» werden die einzelnen kantonalen Tarife automatisch heruntergeladen und importiert (die Aktualisierung dauert einige Minuten). 

 

 

Die Tarife der einzelnen Kantone beziehen wir von der Eidg. Steuerverwaltung. Weitere Informationen zu den einzelnen Kantonen (Bezugsprovisionen etc.) finden Sie hier

 

 

Kantonale Quellensteuertarife 2024 für alle älteren SwissSalary Versionen 

Für diese-Versionen muss die Datei «2024-01-23_TaxAtSource_2024-OnlyForOldSwSVersions.zip» manuell mit allen Kantonen importiert werden. Dieser Prozess wird von uns nicht empfohlen! 

 

Wichtiger Hinweis zu den Quellensteuer-Kantonen GR, TI und VS 

Der Quellensteuer-Tarif «F» darf ab 01.01.2024 nicht mehr verwendet werden. Es darf kein Lohnlauf ab Januar 2024 mit dem bisherigen Code «F» verarbeitet werden. Eine valide ELM-Meldung ist so nicht möglich. 

 

Wir bitten Sie, die Personalkarten zu prüfen, falls sie quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende in den Kantonen GR, TI und/oder VS beschäftigen. Bitte teilen Sie den korrekten Tarif zu.  

 

Für detaillierte Informationen zu den Quellensteuertarifen für Grenzgänger kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Kanton: 

 

Neuerungen - Quellensteuer (gr.ch) (Kanton Graubünden: DE und IT)  

 

 

Quellensteuer - Kantonale Steuerverwaltung - vs.ch (Kanton Wallis: DE und FR)