Wie Sie bestimmt wissen, ist das Jahr 2020 ein Schaltjahr und entsprechend hat der Februar 29 Tage.

 

Wenn ein Mitarbeitender per Ende Februar 2020 austritt, muss entsprechend das Austrittsdatum auf den Samstag, 29. Februar 2020 gesetzt werden. Wird fälschlicherweise der Freitag, 28. Februar 2020 erfasst, wird der Lohn entsprechend der hinterlegten Kürzungsregel pro Lohnart gekürzt.

 

Die Kürzungsregel können Sie direkt auf der entsprechenden Lohnarenkarte im Register "Funktion" im Feld "Berechnung Ein-/Austritt" überprüfen und gegebenenfalls anpassen.