Im SwissSalary kann eine Lohnart für die Aussendiensttätigkeit eingerichtet werden, damit die Aussendiensttätigkeit in % berechnet werden kann.
Hier die Lohnart als Beispiel:
Der Mitarbeiter im Aussendienst rapportiert die Anzahl Tage (gemäss anschließenden Beispielen) wie folgt:
Beispiele:
- Der Mitarbeiter fährt zum Arbeitsbeginn direkt z.B. zu einem oder mehreren Kunden und danach wieder nach Hause:
Sie können mit dieser Lohnart «1» im Feld «Betrag» eintragen.
- Der Mitarbeiter fährt zum Arbeitsbeginn direkt z.B. zum Kunden, danach an den vertraglichen Arbeitsort und am Feierabend vom Arbeitsort wieder nach Hause:
Sie können mit dieser Lohnart «0.5» im Feld «Betrag» eintragen.
- Der Mitarbeiter fährt zum Arbeitsbeginn an den vertraglichen Arbeitsort, danach zu einem Kunden am Feierabend vom Kunden wieder nach Hause:
Sie können mit dieser Lohnart «0.5» im Feld Betrag eintragen.
- Der Mitarbeiter fährt zum Arbeitsbeginn direkt z.B. zum Kunden, danach an den vertraglichen Arbeitsort, danach wieder zu einem Kunden und am Feierabend wieder nach Hause:
Sie können mit dieser Lohnart «1» im Feld Betrag eintragen.
- Mitarbeiter fährt zum Arbeitsbeginn zum vertraglichen Arbeitsort und am Abend wieder nach Hause ohne eine Fahrt zum Kunden.
Sie dürfen diese Lohnart nicht erfassen.
Auf dem Lohnausweis erscheint die berechnete Aussendiensttätigkeit in %
SwissSalary berechnet diese %-Zahl wie folgt:
Der Bund rechnet mit 220 Arbeitstage pro Jahr, die Kantone rechnen mit unterschiedlichen Arbeitstagen pro Jahr.
Kantone AG, BL, BS, BE, FR, GR, LU, NW, OW, SZ, SO, TI, UR, VS, ZG
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220
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Arbeitstage pro Jahr (Wohnkanton)
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Kantone JU, TG
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225
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Arbeitstage pro Jahr (Wohnkanton)
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Kanton GL
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228
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Arbeitstage pro Jahr (Wohnkanton)
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Kantone AR, AI, NE, SG
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230
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Arbeitstage pro Jahr (Wohnkanton)
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Kantone GE, SH, VD, ZH
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240
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Arbeitstage pro Jahr (Wohnkanton)
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Die Anzahl rapportierten Tage im Aussendienst werden im Verhältnis zu den Arbeitstagen pro Jahr (Wohnkanton) berechnet und in % ausgewiesen.
Dieses Vorgehen basiert auf unserem heutigen Wissenstand, sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich doch bitte an Ihr Steueramt.