Im SwissSalary gibt es im Bereich Quellensteuer einen speziellen "Lohnausweis" für den Kanton FR. Dieser zusätzliche Lohnausweis musste jeweils zusammen mit der Papier-Quellensteuer-Abrechnung im Quellensteueramt eingereicht werden.

Gemäss Auskunft der Kantonalen Steuerverwaltung KSTV vom 25.01.2017 ist dieses Dokument obsolet, sofern die QST-Meldung via ELM übermittelt wird. Mit der ELM-Übermittlung ist zudem auch die An-/Abmeldung, die Mutationen sowie die monatliche und/oder jährliche Meldung auf Papier nicht mehr notwendig.

Wieder ein wichtiger Vorteil für die QST-ELM-Übermittlung!