Die Schweizerische Steuerkonferenz hat sich dem Thema FABI detailliert angenommen und hilfreiche Richtlinien, Höchstgrenzen etc. vorgelegt. Nachfolgend eine grobe Zusammenfassung.
- Als Aussendienst gelten direkte Fahrten vom Wohnort zum Kunden oder umgekehrt
- Folgende Fahrten gelten als halber Aussendiensttag
- Wohnort > Arbeitsort > Kunde > Wohnort
- Wohnort > Kunde > Arbeitsort > Wohnort
- Home-Office gilt als Aussendiensttag
- Es ist möglich die Deklaration «effektiv» oder «pauschal» vorzunehmen
- Für die Pauschal-Deklaration wird eine Funktion- bzw. Berufsgruppen Tabelle vom ESTV zur Verfügung gestellt (siehe PDF «Beilage zu Mittelung-002-D-20016-d vom 15. Juli 2016 unter dem untenerwähnten Link)
- Bei der Deklaration ist «effektiv» oder «pauschal» explizit zu vermerken
- effektiv: Anteil Aussendienst XX % effektiv
- pauschal: Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste
- Der Arbeitgeber kann mit der Steuerverwaltung einen separaten Vorabbescheid abschliessen
- Mitfahrer in Geschäftsfahrzeugen sind von den Regelungen nicht betroffen.
- Benutzer von Poolfahrzeugen haben grundsätzlich keinen Privatanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges zu versteuern.
- Wird das Poolfahrzeug jedoch privat genutzt, ist dem Mitarbeitenden ein Ansatz von Fr. 0.70 pro km zu verrechnen (Fahrtenbuch führen)
Die detaillierten Informationen finden Sie unter:
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mitteilung-002-D-2016.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d.pdf
https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mitteilung-002-D-2016_Beilage.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d_Beilage.pdf