Die Schweizerische Steuerkonferenz hat sich dem Thema FABI detailliert angenommen und hilfreiche Richtlinien, Höchstgrenzen etc. vorgelegt. Nachfolgend eine grobe Zusammenfassung.

  • Als Aussendienst gelten direkte Fahrten vom Wohnort zum Kunden oder umgekehrt
  • Folgende Fahrten gelten als halber Aussendiensttag
    - Wohnort > Arbeitsort > Kunde > Wohnort
    - Wohnort > Kunde > Arbeitsort > Wohnort
  • Home-Office gilt als Aussendiensttag
  • Es ist möglich die Deklaration «effektiv» oder «pauschal» vorzunehmen
  • Für die Pauschal-Deklaration wird eine Funktion- bzw. Berufsgruppen Tabelle vom ESTV zur Verfügung gestellt (siehe PDF «Beilage zu Mittelung-002-D-20016-d vom 15. Juli 2016 unter dem untenerwähnten Link)
  • Bei der Deklaration ist «effektiv» oder «pauschal» explizit zu vermerken
    - effektiv: Anteil Aussendienst XX % effektiv
    - pauschal: Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste
  • Der Arbeitgeber kann mit der Steuerverwaltung einen separaten Vorabbescheid abschliessen
  • Mitfahrer in Geschäftsfahrzeugen sind von den Regelungen nicht betroffen.
  • Benutzer von Poolfahrzeugen haben grundsätzlich keinen Privatanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges zu versteuern.
  • Wird das Poolfahrzeug jedoch privat genutzt, ist dem Mitarbeitenden ein Ansatz von Fr. 0.70 pro km zu verrechnen (Fahrtenbuch führen)

Die detaillierten Informationen finden Sie unter:

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mitteilung-002-D-2016.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d.pdf

https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/mitteilungen/Mitteilung-002-D-2016_Beilage.pdf.download.pdf/Mitteilung-002-D-2016-d_Beilage.pdf