Im Update 5056.000 vom 29.10.2020 hat sich ein Bug eingeschlichen, welcher am Freitag entdeckt wurde. Betroffen davon sind ausschliesslich Kunden, welche bei der Erfassung von Kranken- und/oder Unfall-Taggeldern einen Nettolohnausgleich (Brutto-Lohnkürzung) vornehmen. Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden wird dabei aktuell keine korrekte Quellensteuer-Basis-Berechnung durchgeführt und es wird kein Quellensteuerabzug berechnet.

 

Muss ich etwas unternehmen?

 

Folgende Anleitung soll Ihnen helfen herauszufinden, ob Sie Massnahmen einleiten müssen:

 

  1. Das Update 5056.000 vom 29.10.2020 ist in Ihrer Lösung bereits eingespielt?
    -> Ja, lesen Sie bitte weiter.
    -> Nein, Sie müssen keine Massnahmen einleiten und müssen auch nicht weiterlesen.

  2. Sie nehmen einen automatischen Nettolohnausgleich (Lohnkürzung) vor, wenn ein Mitarbeitender Kranken- und/oder Unfall-Taggeld-Korrekturen erhält?
    -> Ja, lesen Sie bitte weiter.
    -> Nein, Sie müssen keine Massnahmen einleiten und müssen auch nicht weiterlesen.

  3. Haben Sie für den nächsten Lohnlauf bereits Taggeld-Korrekturen im Rapportierungsjournal erfasst?
    -> Ja, lesen Sie bitte weiter.
    -> Nein, Sie müssen keine Massnahmen einleiten und müssen auch nicht weiterlesen.

  4. Betreffen diese Taggeld-Korrekturen auch quellensteuerpflichtige Mitarbeitende?
    -> Ja, lesen Sie bitte weiter.
    -> Nein, Sie müssen keine Massnahmen einleiten und müssen auch nicht weiterlesen.

 


Falls Sie eine der 4 Fragen mit ‘Nein’ beantwortet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Bitte kontaktieren Sie weder Ihren Partner noch unseren Support!

 

Falls Sie alle Fragen mit ‘Ja’ beantwortet haben, stellt sich die Frage, ob Sie den Lohnlauf bereits abgerechnet und verbucht haben.

 

Lohnlauf ist noch nicht verarbeitet

Bitte erfassen Sie die Taggeld-Korrekturen für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende wenn möglich für den Dezember-Lohnlauf (Belegdatum auf 01.12.2020 setzen bzw. verschieben). Taggeld-Korrekturen für NICHT quellensteuerpflichtige Mitarbeitende können normal verarbeitet werden.

 

Lohnlauf ist bereits verarbeitet, bezahlt und verbucht

Melden Sie sich bitte direkt bei unserem Support unter der Mail-Adresse ‘support@swisssalary.ch’ mit dem Betreff ‘Nettolohnausgleich quellensteuerpflichtige Mitarbeitende’. Wir beraten Sie so rasch als möglich zu den nächsten Schritten.