Ab dem 1. Januar 2019 sind bei sämtlichen verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Mitarbeitenden die quellensteuerpflichtig sind, zusätzliche Angaben zum Partner nötig. Bitte beachten Sie dazu unseren Blog-Eintrag mit ausführlichen Informationen.

Wichtig ist, dass die Angaben frühzeitig generiert und in SwissSalary gepflegt werden, damit per Januar 2019 eine erfolgreiche Übermittlung der Quellensteuer via ELM erfolgen kann.