Gemäss Infos auf der Homepage von Genf: http://ge.ch/impots/iso-19, muss die 'Attestation de quittance' nicht mehr dem Mitarbeiter abgegeben werden:




Sobald die QST-Abrechnung mit ELM übermittelt werden, sind die Daten im ISEL NICHT mehr vorhanden und die 'Attestation de quittance' können auch nicht mehr ausgedruckt werden. Dies hat uns auch die 'République et Canton de Genève' bestätigt.

Der Lohnausweis im SwissSalary wurde mit der Version swissdec 4.0 angepasst. Ein vorgeschriebener Text (gemäss swissdec-Richtlinien) wird nun unter der Ziffer 15 auf dem Lohnausweis angedruckt. Somit ist der Ausdruck der 'Attestation de quittance' hinfällig!

Dieser Text wird auf dem Lohnausweis angedruckt: