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Erich Stähli |
SwissSalary ist bereit für Dynamics 365 Business Central on-premise
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Erich Stähli |
Neue Termine für SwissSalary Basis- und SuperUser-Kurse online
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Patric Lehmann |
Informationen zur Lohnstrukturerhebung (LSE) 2018 - bitte zurzeit keine Meldung via ELM vornehmen.
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Erich Stähli |
ISAB-Portal, das neue Portal des "Paritätischen Verein Informationssystem Allianz Bau (ISAB)"
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Patric Lehmann |
HOTFIX 5053.001 - Anpassungen und Korrekturen zum Hauptupdate 5053.000
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Patric Lehmann |
Hinweise zur Jahresendverarbeitung nach dem letzten Lohnlauf 2018 und vor dem ersten Lohnlauf 2019.
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Patric Lehmann |
Ab dem 1. Januar 2019 sind bei sämtlichen verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Mitarbeitenden die quellensteuerpflichtig sind, zusätzliche Angaben zum Partner nötig.
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Erich Stähli |
IncaMail hat die neue Version 4.6 freigegeben
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Erich Stähli |
SwissSalary BAU | Technisches Updates auf die neuste NAV-Version 2018 im Herbst 2018
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Erich Stähli |
Umstellung auf ISO 20022 planen
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Erich Stähli |
Erweiterung Quellensteuer-Tarife Kanton AR
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Stefan Schütz |
SwissSalary Ltd. setzt sich aktuell stark mit den neuen Gesetzgebungen der EU sowie der Schweiz auseinander. Aus diesem Grund setzen wir gezielt eine Projektgruppe ein, die sich intensiv damit befasst.
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Erich Stähli |
Die SwissSalary NAV-Objekte für Dynamics NAV 2018 sind verfügbar.
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Erich Stähli |
Hotfix für Arbeitgebende mit quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden im Kanton GE
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Erich Stähli |
Haben Sie neue Mitarbeitende im Payroll/HR-Bereich, welche eine Basis- oder eine Schulung für Fortgeschrittene wünschen?
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Erich Stähli |
Stand per 22.12.2017
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Erich Stähli |
Wir stellen Ihnen Tools und Dokumentationen im geschützten Bereich zur Verfügung, damit Sie die LSE 2016-Statistik erfolgreich und möglichst fehlerfrei via ELM übermitteln können.
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Erich Stähli |
SwissSalary ist ready für den neuen Zahlungs-Standard ISO 20022 (pain.001).
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Erich Stähli |
LSE-Statistik 2016 - wir sind in der Analyse von möglichen Datenfehlern
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Erich Stähli |
Im Kanton GR berechtigen ab 01.06.2017 auch Differenzzulagen zu einem Kinderabzug bei der Quellensteuer.
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Erich Stähli |
SwissSalary 365 bietet jetzt noch mehr Features von Microsoft Dynamics NAV 2017
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Erich Stähli |
Neuer Beitragssatz ab 01.06.2017 und neues Leistungsgesuch ab 01.04.2017 beim Parifonds Bau
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Erich Stähli |
Bitte beachten Sie allfällige Änderungen in den nächsten Wochen auf unserer Homepage.
Die QST-Tarife enthalten seit 01.01.2015 folgende *Zusatzinformationen:
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Erich Stähli |
Tarifmitteilungen via ELM - tolle neue Möglichkeiten für die Quellensteuer-Rückmeldung
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Stephan Grossenbacher |
Erhöhung der Familienzulagen im Kanton VD per 01.09.2016
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Marcel Duss |
Die Schweizerische Steuerkonferenz hat sich dem Thema FABI detailliert angenommen.
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Erich Stähli |
Wir gehören auch 2016 zu den Top 5% Partner weltweit von Microsoft Dynamics!
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Erich Stähli |
Kennen Sie schon unseren Fachblog? Wir veröffentlichen über diese Plattform periodisch wichtige fachliche Informationen rund um das Thema "Payroll". Schauen Sie doch mal rein.
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Silvia Konerding |
Der Timelapse von Aufbau ist fertig, die besten Fotos ausgewählt, aber der Gewinner/die Gewinnerin von unserem Gewinnspiel "A Mark for one day" ist noch nicht gekürt.
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Erich Stähli |
Bitte beachten Sie allfällige Änderungen in den nächsten Wochen auf unserer Homepage.
Die QST-Tarife enthalten seit 01.01.2015 folgende *Zusatzinformationen:
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Erich Stähli |
Das ELM-Handbuch ist noch in Überarbeitung, kann jedoch für die Installation und Übermittlung verwendet werden.
Das überarbeitete Jahresend- und ELM-Handbuch 2015/2016 finden Sie im geschützten Kunden-/Partnerbereich.
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Michela De Feo |
CfMD-Zertifizierung (Certified for Microsoft Dynamics) erfolgreich abgeschlossen für SwissSalary NAV 2016
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Stephan Grossenbacher |
Der Kanton Schaffhausen hat per 15.07.2015 nachträglich die Quellensteuer Tarife 2015 per 01.01.2015 angepasst.
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Yanik Fahrni |
Die Filme über uns in Hochdeutsch und Schweizerdeutsch sind jetzt online.
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Erich Stähli |
Die Quellensteuertarife für das Jahr 2015 sind verfügbar! Bitte beachten Sie allfällige Änderungen in den nächsten Wochen auf unserer Homepage.
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Erich Stähli |
Es gibt diverse Anpassungen bei den Familienzulagen sowie bei den kantonalen FAK-Arbeitgeber-Beiträgen. Im geschützten Kunden-/Partnerbereich finden Sie dazu alle Unterlagen.
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Stephan Grossenbacher |
QST nur noch mit ELM möglich, ISEL wird nicht mehr unterstützt.
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Stephan Grossenbacher |
Hier gehts zum Download des "Merkblatt zur Datenlieferung gemäss Lohnstandard-CH Quellensteuer"
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Stephan Grossenbacher |
Ab sofort ist SwissSalary mit der neusten swissdec Version 4.0 zertifiziert
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Erich Stähli |
Fach
12 Beiträge
Letzter Beitrag : 26.09.2018
Ferienlohnabrechnung bei Arbeitnehmer/innen im Stundenlohn
Sep 1, 2016, 11:07
von
Yanik Fahrni
Gemäss Art. 329d Abs. 2 OR dürfen Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Unter das grundsätzliche Verbot der Ferienabgeltung durch Geldleistungen fallen auch die in der Praxis vorkommenden Vereinbarungen, wonach der Ferienlohn nicht im Zeitpunkt der Feriengewährung, sondern jeweils als prozentualer Zuschlag zum Lohn entrichtet wird. Im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist die Bezahlung des Ferienlohns mit einem prozentualen Zuschlag zum Arbeitslohn nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Sachlich
-
Sehr unregelmässige Arbeitseinsätze in einem Teilzeitarbeitsverhältnis (womöglich gar bei mehreren Arbeitgebern);
-
in einem Vertrag auf Abruf (mit genügend Freizeit und Erholungszeit zwischen den Arbeitseinsätzen);
-
sowie bei befristeten Verträgen mit maximaler Dauer von 3 Monaten, wo der Ferienanspruch klein und die Vertragsdauer kurz ist.
Formell
-
Spezielle vertragliche Vereinbarung über die Ferienabgeltung;
-
Klare Differenzierung von Ferienentschädigung und Arbeitslohn sowohl im Arbeitsvertrag als auch in den periodischen Lohnabrechnungen;
-
Angabe des Prozentsatzes oder des Betrages der Ferienentschädigung
Empfehlung
Schon bei einigermassen regelmässiger Arbeit ist die Bezahlung des Ferienlohns monatlich mit einem prozentualen Zuschlag zum Arbeitslohn nicht mehr zulässig. Hier sind die Ferien als bezahlte Freizeit zu gewähren, indem der Ferienlohn erst bei Ferienbezug bezahlt wird.
Damit in den Ferien der Ferienzweck auch finanziell erfüllt werden kann, ist selbst bei unregelmässigen Beschäftigungen zu empfehlen, den Ferienzuschlag zwar auf jeder Lohnabrechnung zu berechnen und auszuweisen, jedoch erst bei Ferienbezug auszuzahlen.
Bezahlt der Arbeitgeber den Ferienlohn ohne die Ferien als freie Zeit zu gewähren, so verletzt er seine Pflicht und muss bei Vertragsende die nicht bezogenen Ferientage nochmals bezahlen.
Bei Missachtung dieser Regelung trägt der Arbeitgeber das Risiko doppelter Ferienzahlung.
(Quelle: Lehrgang zum Schweizerischen Arbeitsrecht, Gregor Ruh)
Mit SwissSalary haben Sie die Möglichkeit, Ferien-Entschädigungen direkt beim Ferienbezug auszuzahlen.
Dürfen wir Sie beraten? Unser Support-Team hilft Ihnen gerne, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.